Unterrichtsbedingungen Musikunterricht
1. Unterrichtsjahr und Unterrichtszeiten
Das Unterrichtsjahr orientiert sich am Schuljahr der Wiener Pflichtschulen. An gesetzlichen Feiertagen sowie während der schulfreien Tage und Ferien findet kein Unterricht statt.
Die individuellen Unterrichtszeiten werden zwischen der Lehrkraft und dem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten vereinbart.
2. Unterrichtsbeitrag
Der Unterrichtsbeitrag wird als Jahresbeitrag festgelegt und in monatlichen Teilbeträgen im Voraus bezahlt. Der jeweilige Monatsbetrag muss spätestens am 5. des Monats auf dem Konto der pro-vo eingelangt sein.
Kontoinhaber: Verein pro-vo_aktion
IBAN: AT48 1500 0043 6106 7061
Die monatlichen Teilbeträge sind unabhängig von der Anzahl der im jeweiligen Monat stattfindenden Unterrichtseinheiten gleich hoch. Ferien, Feiertage und andere schulfreie Tage sind bei der Berechnung des Jahresbeitrags bereits berücksichtigt.
3. Anzahl der Unterrichtseinheiten
Bei wöchentlichem Unterricht garantiert die pro-vo mindestens 30 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr.
Bei vierzehntägigem Unterricht garantiert die pro-vo mindestens 15 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr.
Bei einer Anmeldung während des laufenden Schuljahres wird die Anzahl der garantierten Unterrichtseinheiten entsprechend aliquot berechnet.
4. Verhinderung des Schülers
Kann ein Schüler einen vereinbarten Unterrichtstermin nicht wahrnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Ersatzstunde oder Rückerstattung des Unterrichtsbeitrags. Bei rechtzeitiger Information wird auf Wunsch versucht einen Ersatztermin zu finden.
5. Ausfall durch die Lehrkraft
Kann eine Unterrichtseinheit aufgrund einer Verhinderung der Lehrkraft nicht stattfinden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
Bei längerer Abwesenheit einer Lehrkraft bemüht sich die pro-vo, eine geeignete Ersatzlehrkraft zur Verfügung zu stellen.
Können die für das Schuljahr garantierten Unterrichtseinheiten aus Gründen, die im Verantwortungsbereich der pro-vo liegen, nicht erbracht werden, wird der entsprechende Anteil des Unterrichtsbeitrags gutgeschrieben oder zurückerstattet.
6. Gruppenunterricht
Gruppenunterricht kann angeboten werden, wenn Schüler mit entsprechendem Ausbildungsniveau gemeinsam unterrichtet werden können.
Kann ein Teilnehmer an einer Unterrichtseinheit nicht teilnehmen, während der Unterricht mit den übrigen Teilnehmern stattfindet, besteht kein Anspruch auf eine Ersatzstunde oder Rückerstattung.
Sollte eine Gruppe aufgrund einer Änderung der Teilnehmerzahl nicht mehr sinnvoll weitergeführt werden können, wird gemeinsam mit den betroffenen Schülern bzw. Erziehungsberechtigten nach einer geeigneten Lösung gesucht.
7. Anmeldung, Vertragsdauer und Vereinsmitgliedschaft
Die Anmeldung zum Musikunterricht gilt grundsätzlich für ein Schuljahr (zwei Semester).
Mit der Anmeldung tritt der Schüler für die Dauer des Unterrichtsverhältnisses dem Verein pro-vo_aktion – Kultur und Kunst in Praxis und Vermittlung als außerordentliches Mitglied bei. Die außerordentliche Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Ende des Unterrichtsverhältnisses.
Der Unterrichtsbeitrag dient der Finanzierung und Bereitstellung des vereinbarten Musikunterrichts.
Eine ordentliche Kündigung während des laufenden Schuljahres ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Das Recht zur vorzeitigen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
8. Organisatorische Änderungen
Die pro-vo behält sich vor, aus organisatorischen Gründen Änderungen bei Lehrkräften oder Unterrichtszeiten vorzunehmen. Dabei wird nach Möglichkeit auf die Bedürfnisse der Schüler und Erziehungsberechtigten Rücksicht genommen.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Stand: August 2026